Unterstützung durch Krankenkassen
Die Kosten für psychologische Beratung und psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis können nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Eine Abrechnung der Therapiekosten über private Krankenversicherungen ist möglich. Ein Gespräch mit der Leistungsabteilung Ihrer Versicherung bringt Ihnen Klarheit über die evtl. Leistungshöhe und das Antragsverfahren.
Selbstzahler
Schließlich besteht die Möglichkeit die Kosten selbst zu zahlen. Gemäß §4, Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Heilpraktikerleistungen von der Umsatzsteuer befreit.